COM 107 03 AI EC
Anwendungs-Nummer: 008628-00/00-019
- Kulturen
- Steinobst
- Schaderreger
- Blattläuse
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Insektizid
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 3
- zugelassen bis
- 31.03.2027
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 1,35 C5 | – – 75 C5 |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Steinobst | – | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. | – |
Anwendungszeitpunkte
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- bei ausgeprägter Belaubung
Bemerkungen
- AA0171
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| WP732 | Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. | – | – |
| NW608-1 | Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu | – | 5 m |