Atonik
Anwendungs-Nummer: 00A070-00/04-004
- Kulturen
- Erdbeere
- Schaderreger
- Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Ernteverfrühung, Verbesserung der Fruchtqualität, Förderung der Fruchtgröße
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Wachstumsregler
- Anwendungstechnik
- spritzen
- Entwicklungsstadium
- 12 – 73
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- 4
- Art der Zulassung
- Genehmigung (Lückenindikation)
- zugelassen bis
- 31.10.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 0,6 LH | 150 – 600 LH |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Erdbeere | 7 Tage | – | – |
Anwendungszeitpunkte
- Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| SS110-1 | Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
| SF275-7BE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | – | – |
| VA263-1 | Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. | – | – |