Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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COMPO Austrieb-Spritzmittel

Anwendungs-Nummer: 024182-66/00-024

Kulturen
Kernobst
Schaderreger
Spinnmilben
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Akarizid
Anwendungstechnik
spritzen
Entwicklungsstadium
01 – 56
Erläuterung zum Schaderreger
TBFZM
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
1
zugelassen bis
15.08.2027

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
100 C7 – – 5 LK

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Kernobst Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungszeitpunkte

Bemerkungen

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
HS110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 10 m
WP732 Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
HS2101-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."