Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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WÜHLMAUSGAS-CC

Anwendungs-Nummer: 050425-71/00-010

Kulturen
Zierpflanzen
Schaderreger
Maulwurf
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
Anwendungstechnik
begasen
Erläuterung zum Schaderreger
RVGXX
Anwendungen je Kultur
Anwendungen je Vegetationsperiode
zugelassen bis
31.12.2026

Aufwandmengen

BedingungMittelaufwandWasseraufwand
20 B3

Wartezeiten

KulturWartezeitBemerkungenausgenommen
Zierpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Anwendungszeitpunkte

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW865 Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.