ARVALIN CARB
Anwendungs-Nummer: 050425-72/00-009
- Kulturen
- Zierpflanzen
- Schaderreger
- Schermaus
- Anwendungsbereich
- Freiland
- Wirkungsbereich
- Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
- Anwendungstechnik
- begasen
- Erläuterung zum Schaderreger
- RVGXX
- Anwendungen je Kultur
- –
- Anwendungen je Vegetationsperiode
- –
- zugelassen bis
- 31.12.2026
Aufwandmengen
| Bedingung | Mittelaufwand | Wasseraufwand |
|---|---|---|
| 5 B3 | – |
Wartezeiten
| Kultur | Wartezeit | Bemerkungen | ausgenommen |
|---|---|---|---|
| Zierpflanzen | – | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. | – |
Anwendungszeitpunkte
- ganzjährig
- nach Befallsbeginn
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW642-1 | Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | – | – |
| WW864 | Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden. | – | – |