Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NB6641 | Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). | Auflage | Mittel | 15 | Mittel mit diesem Text |
| NG352 | Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 15 | Mittel mit diesem Text |
| NN191 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 15 | Mittel mit diesem Text |
| NT671 | Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. | Auflage | Anwendung | 15 | Mittel mit diesem Text |
| SB121 | Die in den Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner genannten Kennzeichnungsauflagen und Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz sind zu berücksichtigen. | Auflage | Anwendung | 15 | Mittel mit diesem Text |
| SF153 | Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. | Auflage | Anwendung | 15 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-28GE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 15 | Mittel mit diesem Text |
| SS204 | Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | Auflage | Mittel | 15 | Mittel mit diesem Text |
| WMI28 | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28 | Auflage | Mittel | 15 | Mittel mit diesem Text |
| NH679 | Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden." | Auflage | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| NH681-3 | Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei vorhergesagtem Wind mit einer stündlichen mittleren Windgeschwindigkeit in 2 m Höhe höher als 5 m/s. Zur Beurteilung der Windgeschwindigkeit ist die Vorhersage im Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes für die nächstgelegene Agrarwetterstation bis zu 72 Stunden vor der Aussaat heranzuziehen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| NH684 | Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist die im Rahmen der Zulassung festgelegte maximal zulässige Aussaatstärke pro Hektar anzugeben. Bei einer Kombination mehrerer Saatgutbehandlungsmittel ist die niedrigste zulässige Aussaatstärke maßgeblich. | Auflage | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| NN270 | Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. | Auflage | Mittel | 14 | Mittel mit diesem Text |
| SF243 | Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. | Auflage | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| SF641 | Beim Reinigen der Beizanlage sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 14 | Mittel mit diesem Text |
| VA302 | Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden. | Auflage | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| VH334 | Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D. | Auflage | Mittel | 14 | Mittel mit diesem Text |
| VV835 | Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. | Auflage | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| WMFBM02 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02 | Auflage | Mittel | 14 | Mittel mit diesem Text |
| WMFF4 | Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4 | Auflage | Mittel | 14 | Mittel mit diesem Text |
| WMH3 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3 | Auflage | Mittel | 14 | Mittel mit diesem Text |
| WMI11 | Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11 | Auflage | Mittel | 14 | Mittel mit diesem Text |
| WP720 | Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. | Auflage | Anwendung | 14 | Mittel mit diesem Text |
| NG300 | In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 13 | Mittel mit diesem Text |