Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| NG371.0933 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Metalaxyl-M pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.0983 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Iodosulfuron pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.1010 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Acetamiprid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.1094 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Amisulbrom pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.1152 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Ametoctradin pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG371.1189 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Flupyradifurone pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtige | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.0135 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Triallat enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.0846 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Rimsulfuron enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.0867 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Quinmerac enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.0927 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Carfentrazone enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.0983 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Iodosulfuron enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.1010 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Acetamiprid enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.1055 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr nicht bereits ein Mittel, das den Wirkstoff Aminopyralid enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.1094 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Amisulbrom enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG372.1189 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Flupyradifurone enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG373.0876 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Amidosulfuron enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG373.1010 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Acetamiprid enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG373.1094 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Amisulbrom enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG373.1095 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Chlorantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG471.1094 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Amisulbrom pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Di | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG471.1152 | Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Ametoctradin pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG472.1094 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Amisulbrom enthält, ausgebracht wurde. Diese Einschränkung ist nicht erforderlich, wenn die Anwendung auf vollständig versiegelten Flächen erfolgt, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG474-60 | Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf der zu behandelnden Fläche eine Bodenbedeckung von mindestens 60 % vorliegt. Diese Einschränkung ist nicht erforderlich, wenn die Anwendung auf vollständig versiegelten Flächen erfolgt, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG721 | Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Zwischenreihenbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 50 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Zwischenreihe. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| NG722 | Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Reihen- oder Bandbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 20 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Reihe oder im Band. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |