Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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KodeText ArtBezug betroffene Mittel
NG371.0933 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Metalaxyl-M pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG371.0983 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Iodosulfuron pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG371.1010 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Acetamiprid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG371.1094 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Amisulbrom pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG371.1152 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Ametoctradin pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG371.1189 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Flupyradifurone pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtige Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.0135 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Triallat enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.0846 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Rimsulfuron enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.0867 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Quinmerac enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.0927 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Carfentrazone enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.0983 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Iodosulfuron enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.1010 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Acetamiprid enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.1055 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr nicht bereits ein Mittel, das den Wirkstoff Aminopyralid enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.1094 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Amisulbrom enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG372.1189 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Flupyradifurone enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG373.0876 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Amidosulfuron enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG373.1010 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Acetamiprid enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG373.1094 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Amisulbrom enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG373.1095 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Chlorantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG471.1094 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Amisulbrom pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Di Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG471.1152 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Ametoctradin pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG472.1094 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Amisulbrom enthält, ausgebracht wurde. Diese Einschränkung ist nicht erforderlich, wenn die Anwendung auf vollständig versiegelten Flächen erfolgt, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG474-60 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf der zu behandelnden Fläche eine Bodenbedeckung von mindestens 60 % vorliegt. Diese Einschränkung ist nicht erforderlich, wenn die Anwendung auf vollständig versiegelten Flächen erfolgt, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG721 Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Zwischenreihenbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 50 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Zwischenreihe. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
NG722 Die Anwendung des Mittels in dieser Kultur ist ausschließlich als Reihen- oder Bandbehandlung zulässig. Dabei dürfen maximal 20 % der Fläche behandelt werden. Der zugelassene Mittelaufwand/ha bezieht sich auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche in der Reihe oder im Band. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text