Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

Kennzeichnungstexte

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1.303 Treffer
KodeText ArtBezug betroffene Mittel
VN224 Bei Anbau als Erdkultur: Kein Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung ein Jahr nach der Anwendung. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VN225 Kein Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung innerhalb von 90 Tagen nach der Anwendung. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VN228 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse frühestens 60 Tage nach der Anwendung stattfindet. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN228-30 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VN229 Es ist sicherzustellen, dass Weizen, Gerste, Hafer, Mais und Raps frühestens 120 Tage nach der Anwendung und alle anderen Kulturen frühestens 12 Monate nach der Anwendung angebaut werden. Im Falle eines Ernteausfalls der behandelten Kultur können nur die folgenden Nachbaukulturen gepflanzt werden: Sommerraps, Sommerweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Mais oder Weidelgras. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN237 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung frühestens 150 Tage nach der Anwendung stattfindet. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN238 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Kartoffeln frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN239 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Süßkartoffeln frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN243 Kein Nachbau von Wurzel- und Blattgemüse innerhalb von 6 Monaten nach der Anwendung. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VN245 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse frühestens 90 Tage nach der Anwendung stattfindet. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VN246 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzelgemüse, Spinat und Getreide für die Kornproduktion frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet. Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau aller übrigen Kulturpflanzen erst 6 Monate nach der Anwendung stattfindet. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VN248 Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide frühestens 180 Tage nach der Anwendung stattfindet. Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau aller anderen Kulturen frühestens 365 Tage nach der Anwendung stattfindet. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN288 Blattgemüse, Getreide und Beten frühestens 4 Monate nach der Anwendung anbauen. Für Wurzel- und Knollengemüse (außer Beten) gelten keine Restriktionen. Alle anderen Kulturen frühestens 12 Monaten nach der Anwendung anbauen. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN289 Es ist sicherzustellen, dass 125 Tage nach der letzten Anwendung des Produkts auf nachfol-genden Kulturen auf derselben Parzelle oder demselben Feld keine Clopyralid-Produkte verwendet werden. Anwendungsbestimmung Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VN4061 Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VV212 Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VV228 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Kürbisse mit essbarer Schale nicht in den Verkehr gebracht werden. Anwendungsbestimmung Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
VV229 Es ist sicherzustellen, dass bei Ausdünnung oder vorzeitigem Umbruch des Bestandes innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Behandlung Zuckerrübenblätter nicht verfüttert werden. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VV456-56 Behandelte Kulturen dürfen innerhalb von 56 Tagen nicht verfüttert werden. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
VV457-56 Die behandelten Flächen dürfen innerhalb von 56 Tage nicht von Nutztieren beweidet werden. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
WA730 Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
WG737 Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Tafeltrauben nicht ausgeschlossen werden. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
WH9131 In die Gebrauchsanleitung ist eine Liste der Kulturarten aufzunehmen, bei denen durch die Anwendung des Mittels Schäden auftreten können. Auflage Mittel 1 Mittel mit diesem Text
WH9141 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Moosarten aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. Auflage Anwendung 1 Mittel mit diesem Text
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. Hinweis Mittel 1 Mittel mit diesem Text