Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Zulassung endet binnen 12 Monaten: 30.06.2027

JAGUAR

Zulassungsnummer: 007213-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Kapselsuspension
erstmals zugelassen
06.02.2015
zugelassen bis
30.06.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
11281-12345-I-1-CS

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
lambda-Cyhalothrin lambda-cyhalothrin 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
LIF
Vertrieb
PLA

Anwendungen (15)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhafer, Hartweizen Blattläuse als Virusvektoren Freiland 007213-60/00-001
Winterweichweizen, Hartweizen, Hafer, Gerste, Sommerweichweizen Große Getreideblattlaus, Bleiche Getreideblattlaus Freiland 007213-60/00-002
Raps Rapserdfloh Freiland 007213-60/00-003
Raps Rapsglanzkäfer Freiland 007213-60/00-004
Raps Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Freiland 007213-60/00-005
Kartoffel Blattläuse Freiland 007213-60/00-006
Zuckerrübe Erdflöhe (Halticinae), Rübenfliege, Erdraupen Freiland 007213-60/00-007
Zuckerrübe Blattläuse Freiland 007213-60/00-008
Futterrübe Blattläuse Freiland 007213-60/00-009
Ackerbohne Blattrandkäfer Freiland 007213-60/00-010
Erbse Erbsenwickler, Grüne Erbsenblattlaus, Blattrandkäfer Freiland 007213-60/00-011
Pastinak Erdraupen Freiland 007213-60/00-012
Möhre Erdraupen Freiland 007213-60/00-013
Blumenkohle Blattläuse Freiland 007213-60/00-014
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Blattläuse Freiland 007213-60/00-016

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EO002 SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BG
NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.