Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Schneckenkorn Limex Bio

Zulassungsnummer: 008016-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
15.07.2022
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
CEL-15632-M-0-RB

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Eisen-III-phosphat Ferric phosphate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CEL
Vertrieb
CEL

Anwendungen (8)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kartoffel Nacktschnecken Freiland 008016-60/00-001
Kartoffel Nacktschnecken Gewächshaus 008016-60/00-002
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 008016-60/00-003
Gemüsekulturen Nacktschnecken Gewächshaus 008016-60/00-004
Zierpflanzen Nacktschnecken, Gehäuseschnecken Freiland 008016-60/00-005
Zierpflanzen Nacktschnecken, Gehäuseschnecken Gewächshaus 008016-60/00-006
Obstkulturen Nacktschnecken, Gehäuseschnecken Freiland 008016-60/00-007
Obstkulturen Nacktschnecken, Gehäuseschnecken Gewächshaus 008016-60/00-008

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
VH297 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
VH634 Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.