Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| SF560 | Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Gewächshäusern sind diese für mindestens 1 Stunde gründlich lüften. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF561 | Der Generator für das Begasungsmittel darf nur ferngesteuert von außerhalb des Gewächshauses eingeschaltet werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF564 | Das Mittel darf nur mit in einer automatischen Vorrichtung auf das Substrat angewendet werden (z. B. Durchmischen, Gießen, Durchtränken). | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF565 | Bei Tätigkeiten innerhalb des Gefahrenbereichs (während Begasung und Belüftung) muss sichergestellt sein, dass die Konzentration an Sulfurylfluorid < 1 ppm ist. Andernfalls ist umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF567 | Begasung und Belüftung der Transporteinheit sind am selben Ort durchzuführen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF568 | Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person gemäß TRGS 512 hat bis zur Freigabe der behandelten Fläche/Objekte regelmäßig durch Kontrollmessungen in der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (> 1 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Bega | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF569 | Um ein zu begasendes Objekt ist ein Gefahrenbereich einzurichten und durch geeignete Absperrung zu sichern. Außerhalb des festgelegten Gefahrenbereiches darf das Begasungsmittel während der Einwirkzeit mit den bei Begasungen üblichen Gasmessmethoden (Prüfröhrchen, Messsysteme auf elektrochemischer Basis oder Photoionisationsdetektoren (PID)) nicht nachweisbar sein. Erforderlichenfalls ist der Gefahrenbereich entsprechend zu erweitern. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF570 | Gewächshäuser/geschlossene Räume sind während der Applikation des Mittels gut zu belüften. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF615-1 | Bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF6181-1 | Beim Reinigen der Beizanlage sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Gummischürze zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF619-1 | Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen, sowie beim Laden (`Loading`) von gebeiztem Saatgut ist zusätzlich eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder eine Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF623 | Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizgeräte. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF643 | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu behandelten Oberflächen (z. B. bei Reinigungstätigkeiten) Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SF644-21 | Es ist sicherzustellen, dass innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung keine manuelle Ernte erfolgt. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS125-1 | Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit personengetragenen Geräten sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS126-2 | Beim Reinigen der Spritzvorrichtung und des Förderbands sind lange Arbeitskleidung, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS127-1 | Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit schleppergekoppelten Geräten sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS130 | Beim Be-/Umfüllen des Mittels und bei der Reinigung des Applikationsgerätes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS207 | Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und flüssigkeitsdichten Schutzanzug tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS2271 | Flüssigkeitsdichten Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels im Gewächshaus. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS228 | Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS231 | Bei der Verwendung handgetragener Applikationstechnik im Gewächshaus sind festes Schuhwerk, Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS240 | Geschlossenes Transfersystem (CTS) entsprechend der Norm ISO 21191:2021 beim Anmischen der Anwendungsflüssigkeit und beim Befüllen der Anwendungstechnik verwenden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS334 | Bei der Reinigung der Applikationstechnik ist ein Gesichtsschutz zu tragen. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |
| SS524 | Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 1 | Mittel mit diesem Text |