Kennzeichnungstexte
Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Hinweise im Volltext. Ein Treffer lässt sich unmittelbar in die Mittelsuche übernehmen.
1.303 Treffer
| Kode | Text | Art | Bezug | betroffene Mittel | |
|---|---|---|---|---|---|
| SF276-ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 48 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-7AC | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 47 | Mittel mit diesem Text |
| NN161 | Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. | Hinweis | Mittel | 46 | Mittel mit diesem Text |
| NT146 | Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 46 | Mittel mit diesem Text |
| WW742 | Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. | Auflage | Anwendung | 46 | Mittel mit diesem Text |
| EB001-1 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. | Auflage | Mittel | 45 | Mittel mit diesem Text |
| SB193 | Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. | Auflage | Anwendung | 45 | Mittel mit diesem Text |
| SE1201 | Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. | Auflage | Mittel | 45 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-EEBE | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 44 | Mittel mit diesem Text |
| VV600 | Erntegut nicht verzehren. | Auflage | Anwendung | 44 | Mittel mit diesem Text |
| WMH1 | Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1 | Auflage | Mittel | 44 | Mittel mit diesem Text |
| NH677 | Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." | Auflage | Anwendung | 43 | Mittel mit diesem Text |
| SS526 | Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. | Auflage | Mittel | 43 | Mittel mit diesem Text |
| NT112 | Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erf | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 41 | Mittel mit diesem Text |
| WH963-1 | Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten. | Auflage | Anwendung | 41 | Mittel mit diesem Text |
| WP746 | Schäden an Blüten möglich. | Auflage | Anwendung | 41 | Mittel mit diesem Text |
| HS610 | Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". | Auflage | Anwendung | 40 | Mittel mit diesem Text |
| NN361 | Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. | Auflage | Mittel | 40 | Mittel mit diesem Text |
| NT116 | Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 40 | Mittel mit diesem Text |
| SB011 | Kinder fernhalten. | Auflage | Mittel | 40 | Mittel mit diesem Text |
| VV207 | Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. | Auflage | Anwendung | 40 | Mittel mit diesem Text |
| NG327 | Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. | Anwendungsbestimmung | Mittel | 39 | Mittel mit diesem Text |
| NT658 | Haustiere fernhalten. | Auflage | Mittel | 39 | Mittel mit diesem Text |
| NG200 | Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 38 | Mittel mit diesem Text |
| SF275-21ZB | Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. | Anwendungsbestimmung | Anwendung | 38 | Mittel mit diesem Text |