Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Vastimo

Zulassungsnummer: 007969-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
erstmals zugelassen
22.07.2020
zugelassen bis
15.03.2028
Wirkungsbereich
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
14881-71200-FW-0-EC

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Fluxapyroxad fluxapyroxad 0 GL Wirkstoff ja
Metconazol metconazole 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
CHD

Anwendungen (14)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Weizen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) Freiland 007969-60/00-001
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 007969-60/00-002
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland 007969-60/00-003
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 007969-60/00-004
Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) Freiland 007969-60/00-005
Weizen DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Freiland 007969-60/00-006
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Freiland 007969-60/00-007
Gerste Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Freiland 007969-60/00-008
Gerste Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni) Freiland 007969-60/00-009
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 007969-60/00-010
Roggen Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Freiland 007969-60/00-011
Triticale Braunrost (Puccinia recondita) Freiland 007969-60/00-012
Triticale Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Freiland 007969-60/00-013
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) Freiland 007969-60/00-014

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller ande
SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.