DELU Wühlmausgas
Zulassungsnummer: 008040-00
- Formulierung
- Gaserzeugendes Produkt
- erstmals zugelassen
- 07.05.2020
- zugelassen bis
- 30.11.2027
- Wirkungsbereich
- Repellent, Wildschadenverhütungsmittel
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- DET-13140-P-0-GE
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Calciumcarbid | calcium carbide | 0 GK | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- DET
Anwendungen (20)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Ackerbaukulturen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-001 |
| Kartoffel | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-002 |
| Ackerbaukulturen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-003 |
| Kartoffel | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-004 |
| Wiesen, Weiden | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-005 |
| Rasen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-006 |
| Wiesen, Weiden | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-007 |
| Rasen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-008 |
| Gemüsekulturen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-009 |
| Gemüsekulturen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-010 |
| Gemüsekulturen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-011 |
| Gemüsekulturen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-012 |
| Obstkulturen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-013 |
| Obstkulturen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-014 |
| Obstkulturen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-015 |
| Obstkulturen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-016 |
| Zierpflanzen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-017 |
| Zierpflanzen | Maulwurf | Freiland | 008040-00/00-018 |
| Zierpflanzen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-019 |
| Zierpflanzen | Schermaus | Freiland | 008040-00/00-020 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| NW470 | Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. | – | – |
| SS1201-1 | Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SF501 | Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden. | – | – |
| SF503 | Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird. | – | – |
| SF5053 | An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Gren | – | – |
| SF506 | Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen. | – | – |
| SF525 | Portionsweise verpackte Beutel bei der Anwendung nicht öffnen. | – | – |
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| WW730 | Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. | – | – |
| EB001-2 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) | – | – |
| EO001 | SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. | – | – |
| EO004 | SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. | – | – |
| NB663 | Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). | – | – |
| NN000 | Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. | – | – |
| NW262 | Das Mittel ist giftig für Algen. | – | – |
| NW264 | Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| VH297 | Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein. | – | – |
| VH298 | Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein. | – | – |
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Gefahr
Gefahrensymbole
- GHS02
- GHS05
- GHS07
Gefahrenhinweise
- Kann die Atemwege reizen.
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
- Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
- Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- Vor Feuchtigkeit schützen.
- Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
- Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
- BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
- BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
- An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
- Unter Verschluss aufbewahren.
- Inhalt/Behälter ... zuführen.
Abpackungen
- 150.00 - 500.00 GX 20 (20)
- 5.00 GX 34 (31) Haus- und Kleingarten
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.