Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Minecto One

Zulassungsnummer: 008589-00

Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
erstmals zugelassen
18.12.2019
zugelassen bis
14.09.2027
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
SYD-31160-I-0-WG

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Cyantraniliprole cyantraniliprole 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
SYD
Vertrieb
SYD

Anwendungen (21)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kernobst Wickler (Tortricidae) Freiland 008589-00/00-002
Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte Zwiebelthrips Freiland 008589-00/00-003
Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlschabe Freiland 008589-00/00-004
Buschbohne Maiszünsler, Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland 008589-00/00-007
Erbse, (-) Zuckererbse Erbsenwickler, Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland 008589-00/00-008
Möhre Möhrenfliege Freiland 008589-00/00-009
Wurzel- und Knollengemüse Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland 008589-00/00-010
Kernobst Blattminierende Kleinschmetterlingsraupen Freiland 008589-00/00-013
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle Kleine Kohlfliege Freiland 008589-00/00-014
Buschbohne Maiszünsler, Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland 008589-00/00-017
Weinrebe Drosophila-Arten Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/01-001
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Thrips spp., Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/02-004
Blumenkohle Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/02-005
Wurzel- und Knollengemüse Kleine Kohlfliege Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/02-006
Zwiebelgemüse Zwiebelthrips Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/02-007
Pflaume Pflaumenwickler Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/02-008
Salat-Arten Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/03-001
Salat-Arten Freifressende Schmetterlingsraupen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/03-002
Stielmangold, Schnittmangold, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Gelber Portulak, Sommerportulak +1 Freifressende Schmetterlingsraupen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/03-003
Stielmangold, Schnittmangold, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Gelber Portulak, Sommerportulak +1 Freifressende Schmetterlingsraupen Gewächshaus Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/03-004
Chinakohl Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlschabe, Kleine Kohlfliege, Weiße Fliegen Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 008589-00/03-005

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMI28 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.