Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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UnkrautNIX

Zulassungsnummer: 00A846-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
erstmals zugelassen
14.01.2025
zugelassen bis
31.08.2027
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
12711-64197-H-0-AL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Essigsäure acetic acid 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
TGA
Vertrieb
TGA

Anwendungen (25)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kernobst Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-002
Steinobst Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-003
Rasen Moose Freiland 00A846-60/00-004
Ziergehölze Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-005
Ziergehölze Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Stellflächen (Freiland) 00A846-60/00-006
Zierpflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-007
Blatt- und Stielgemüse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-008
Arzneipflanzen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-009
Fruchtgemüse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-010
Wurzel- und Knollengemüse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-011
Gewürzkräuter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-012
Teekräuter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-013
Beerenobst Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Freiland 00A846-60/00-014
Kernobst Moose Freiland 00A846-60/00-018
Steinobst Moose Freiland 00A846-60/00-019
Ziergehölze Moose Freiland 00A846-60/00-020
Ziergehölze Moose Stellflächen (Freiland) 00A846-60/00-021
Zierpflanzen Moose Freiland 00A846-60/00-022
Blatt- und Stielgemüse Moose Freiland 00A846-60/00-023
Arzneipflanzen Moose Freiland 00A846-60/00-024
Fruchtgemüse Moose Freiland 00A846-60/00-025
Wurzel- und Knollengemüse Moose Freiland 00A846-60/00-026
Gewürzkräuter Moose Freiland 00A846-60/00-027
Teekräuter Moose Freiland 00A846-60/00-028
Beerenobst Moose Freiland 00A846-60/00-029

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMH0 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.