Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Velifer

Zulassungsnummer: 00A929-00

Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
erstmals zugelassen
05.07.2022
zugelassen bis
20.02.2030
Wirkungsbereich
Insektizid
Bienengefährdung
B1 – bienengefährlich
Versuchsbezeichnung
14881-48003-I-0-OD

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Beauveria bassiana Stamm PPRI 5339 Beauveria bassiana strain PPRI 5339 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
Vertrieb
BAS

Anwendungen (9)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine, Pfeffer (Cayenne-), Physalis-Arten Kalifornischer Blütenthrips, Zwiebelthrips Gewächshaus 00A929-00/00-001
Melone, Garten-Kürbis, Patisson, Wassermelone Kalifornischer Blütenthrips, Zwiebelthrips Gewächshaus 00A929-00/00-002
Gurke, Zucchini Kalifornischer Blütenthrips, Zwiebelthrips Gewächshaus 00A929-00/00-003
Erdbeere Kalifornischer Blütenthrips, Zwiebelthrips Gewächshaus 00A929-00/00-004
Zierpflanzen Kalifornischer Blütenthrips, Zwiebelthrips Gewächshaus 00A929-00/00-005
Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Aubergine, Pfeffer (Cayenne-), Physalis-Arten Weiße Fliegen, Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00A929-00/00-008
Melone, Garten-Kürbis, Patisson, Wassermelone Weiße Fliegen, Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00A929-00/00-009
Gurke, Zucchini Weiße Fliegen, Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00A929-00/00-010
Zierpflanzen Weiße Fliegen, Gewächshausmottenschildlaus Gewächshaus 00A929-00/00-011

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
WMIUNF Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): UNF
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. B1
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.