Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

« Pflanzenschutzmittel

Zulassung endet binnen 12 Monaten: 15.08.2027

Bayer Garten Austriebsspritzmittel

Zulassungsnummer: 024182-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser
erstmals zugelassen
28.07.2006
zugelassen bis
15.08.2027
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
NEU-01130-AI-1-EW;NEU-01130-AI-2-EW

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Paraffinöl (CAS 8042-47-5) paraffin oil (CAS 8042-47-5) 0 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NEU
Vertrieb
BAY

Anwendungen (19)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kernobst Spinnmilben Freiland 024182-60/00-001
Ziergehölze Spinnmilben Freiland 024182-60/00-003
Zierpflanzen Spinnmilben Gewächshaus 024182-60/00-005
Zierpflanzen Spinnmilben Zimmer, Büroräume und Balkone 024182-60/00-006
Zierpflanzen Woll- oder Schmierläuse Gewächshaus 024182-60/00-007
Zierpflanzen Woll- oder Schmierläuse Zimmer, Büroräume und Balkone 024182-60/00-008
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Zimmer, Büroräume und Balkone 024182-60/00-009
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Gewächshaus 024182-60/00-010
Weinrebe Spinnmilben Freiland 024182-60/00-011
Steinobst Spinnmilben Freiland 024182-60/00-012
Beerenobst, (-) Erdbeere Spinnmilben Freiland 024182-60/00-013
Ziergehölze Spinnmilben Freiland 024182-60/00-016
Zierpflanzen Spinnmilben Gewächshaus 024182-60/00-018
Zierpflanzen Woll- oder Schmierläuse Gewächshaus 024182-60/00-019
Zierpflanzen Schildlaus-Arten Gewächshaus 024182-60/00-020
Weinrebe Spinnmilben Freiland 024182-60/00-021
Beerenobst, (-) Erdbeere Spinnmilben Freiland 024182-60/00-022
Kernobst Spinnmilben Freiland 024182-60/00-024
Steinobst Spinnmilben Freiland 024182-60/00-026

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NN333 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN383 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NZ121 In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als einmal jährlich auf derselben Fläche.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.