Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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Sluxx HP

Zulassungsnummer: 026683-00

Formulierung
Fertigköder
erstmals zugelassen
23.10.2018
zugelassen bis
31.12.2031
Wirkungsbereich
Molluskizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
NEU-01180-M-2-RB
Mittel mit geringem Risiko
ja

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Eisen-III-phosphat Ferric phosphate 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
NEU
Vertrieb
CTH

Anwendungen (10)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Zierpflanzen Nacktschnecken Freiland 026683-00/00-001
Obstkulturen Nacktschnecken Freiland 026683-00/00-002
Zierpflanzen Nacktschnecken Gewächshaus 026683-00/00-003
Obstkulturen Nacktschnecken Gewächshaus 026683-00/00-004
Gemüsekulturen Nacktschnecken Freiland 026683-00/00-005
Gemüsekulturen Nacktschnecken Gewächshaus 026683-00/00-006
Ackerbaukulturen Nacktschnecken Freiland 026683-00/00-007
Weinrebe Nacktschnecken Freiland 026683-00/00-008
Hopfen Nacktschnecken Freiland 026683-00/00-009
Tabak Nacktschnecken Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus) Genehmigung (Lückenindikation) 026683-00/01-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
EB001-1 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
VH634 Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.