Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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CROWN MH

Zulassungsnummer: 027233-60 Vertriebserweiterung

Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
erstmals zugelassen
26.07.2022
zugelassen bis
31.10.2033
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
11153-27233-W-0-SL

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Maleinsäurehydrazid maleic hydrazide 360 GL Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
KRE
Vertrieb
CTH

Anwendungen (6)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Kartoffel Keimhemmung Freiland 027233-60/00-001
Speisezwiebel Keimhemmung Freiland 027233-60/00-002
Kartoffel Keimhemmung Freiland 027233-60/00-003
Tabak Hemmung des Triebwachstums Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 027233-60/01-001
Tabak Ästige Sommerwurz (Orobanche ramosa) Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 027233-60/01-002
Schalotte, Knoblauch Keimhemmung Freiland Genehmigung (Lückenindikation) 027233-60/02-001

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Vertriebserweiterungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.