CARBO Kohlensäure
Zulassungsnummer: 053892-00
- Formulierung
- Gas (in Druckpackung)
- erstmals zugelassen
- 26.09.2023
- zugelassen bis
- 30.04.2038
- Wirkungsbereich
- Akarizid, Insektizid
- Bienengefährdung
- keine Einstufung hinterlegt
- Versuchsbezeichnung
- 10026-10001-AI-0-GA
Wirkstoffe
| Wirkstoff | englische Bezeichnung | Gehalt | Kategorie | EU-genehmigt |
|---|---|---|---|---|
| Kohlendioxid | carbon dioxide | 0 GK | Wirkstoff | ja |
Inhaber und Vertrieb
- Zulassungsinhaber
- CAK
- Vertrieb
- CAK
Anwendungen (14)
| Kultur | Schaderreger | Anwendungsbereich | Anwendungs-Nr. |
|---|---|---|---|
| Tabak | Insekten | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-001 |
| Arzneipflanzen | Insekten | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-003 |
| Tee | Insekten | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-005 |
| Gewürze | Insekten | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-007 |
| Fetthaltige Samen | Insekten | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-009 |
| Trockenobst | Insekten | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-011 |
| Getreideerzeugnisse | Insekten | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-013 |
| Tabak | Milben | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-015 |
| Arzneipflanzen | Milben | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-017 |
| Tee | Milben | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-019 |
| Gewürze | Milben | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-021 |
| Fetthaltige Samen | Milben | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-023 |
| Trockenobst | Milben | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-025 |
| Getreideerzeugnisse | Milben | Carvex-Druckkammer | 053892-00/00-027 |
Anwendungsbestimmungen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SF430 | Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. | – | – |
| SF431 | Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht. | – | – |
| SF432 | Es ist durch die Lage und Konstruktion des Abluftsystems sicherzustellen, dass eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, nicht überschritten wird. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen / Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen. | – | – |
Auflagen
| Kode | Text | Kultur | Abstand |
|---|---|---|---|
| SS206 | Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. | – | – |
| SB166 | Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. | – | – |
| SB001 | Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. | – | – |
| SB005 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. | – | – |
| SB010 | Für Kinder unzugänglich aufbewahren. | – | – |
| SB111 | Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. | – | – |
Hinweise
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
- Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)
Signalwort
- Achtung
Gefahrensymbole
- GHS04
Gefahrenhinweise
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.
Sicherheitshinweise
- Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
- Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Abpackungen
- 1.00 - 26.00 TX 50 (20)
- 2.00 - 37.50 KX 60 (22)
- 1.00 - 100.00 TX 60 (22)
- 600.00 - 1000.00 KX 60 (22)
- 2.00 - 37.50 KX 60 (25)
- 300.00 - 450.00 KX 65 (22)
Weitere Informationen
Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026
Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.