Datenstand: 05.08.2026 Verwaltung DE EN
Pflanzenschutzmittel-Recherche

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CARBO Kohlensäure

Zulassungsnummer: 053892-00

Formulierung
Gas (in Druckpackung)
erstmals zugelassen
26.09.2023
zugelassen bis
30.04.2038
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Bienengefährdung
keine Einstufung hinterlegt
Versuchsbezeichnung
10026-10001-AI-0-GA

Wirkstoffe

Wirkstoffenglische Bezeichnung GehaltKategorieEU-genehmigt
Kohlendioxid carbon dioxide 0 GK Wirkstoff ja

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
CAK
Vertrieb
CAK

Anwendungen (14)

KulturSchaderreger AnwendungsbereichAnwendungs-Nr.
Tabak Insekten Carvex-Druckkammer 053892-00/00-001
Arzneipflanzen Insekten Carvex-Druckkammer 053892-00/00-003
Tee Insekten Carvex-Druckkammer 053892-00/00-005
Gewürze Insekten Carvex-Druckkammer 053892-00/00-007
Fetthaltige Samen Insekten Carvex-Druckkammer 053892-00/00-009
Trockenobst Insekten Carvex-Druckkammer 053892-00/00-011
Getreideerzeugnisse Insekten Carvex-Druckkammer 053892-00/00-013
Tabak Milben Carvex-Druckkammer 053892-00/00-015
Arzneipflanzen Milben Carvex-Druckkammer 053892-00/00-017
Tee Milben Carvex-Druckkammer 053892-00/00-019
Gewürze Milben Carvex-Druckkammer 053892-00/00-021
Fetthaltige Samen Milben Carvex-Druckkammer 053892-00/00-023
Trockenobst Milben Carvex-Druckkammer 053892-00/00-025
Getreideerzeugnisse Milben Carvex-Druckkammer 053892-00/00-027

Anwendungsbestimmungen

Kode Text Kultur Abstand
SF430 Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
SF431 Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht.
SF432 Es ist durch die Lage und Konstruktion des Abluftsystems sicherzustellen, dass eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, nicht überschritten wird. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen / Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen.

Auflagen

Kode Text Kultur Abstand
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

Hinweise

Gefahrstoff-Einstufung (GHS/CLP)

Signalwort

Gefahrensymbole

Gefahrenhinweise

Sicherheitshinweise

Abpackungen

Weitere Informationen

Datenquelle: PSM-API · Datenstand: 05.08.2026

Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Zulassungsbescheid samt Gebrauchsanleitung des jeweiligen Mittels.